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   VG Berlin, 17.09.2012 - 5 K 25.09   

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https://dejure.org/2012,29231
VG Berlin, 17.09.2012 - 5 K 25.09 (https://dejure.org/2012,29231)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2012 - 5 K 25.09 (https://dejure.org/2012,29231)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. September 2012 - 5 K 25.09 (https://dejure.org/2012,29231)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 27.04.2012 - 5 K 50.10

    Anforderungen an das persönliche Abfassen eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2012 - 5 K 25.09
    Auch bei der Erstellung von psychiatrischen Gutachten darf der Sachverständige Mitarbeiter heranziehen und muss die Exploration nicht vollständig selbst vornehmen (so schon Urteil vom 27. April 2012 - VG 5 K 50.10 -, juris Rn. 25; entgegen BSG, Beschluss vom 5. Mai 2009 - B 13 R 535.08 B, juris Rn. 12)(Rn.12).

    Sie berücksichtigt nicht hinreichend, dass (auch) die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang sich ein medizinischer Sachverständiger der Mitarbeit dritter Personen bedienen will, der Sachkunde des Sachverständigen unterliegt und vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen ist, ob der von § 407a Abs. 2 ZPO gezogene Rahmen eingehalten worden ist (so schon das Urteil der Kammer vom 27. April 2012 - VG 5 K 50.10 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 48.90

    Sachverständigengutachten - Vorbereitung und Abfassung - Hilfsperson

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2012 - 5 K 25.09
    Der Sachverständige ist danach nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten persönlich vorzunehmen, sondern darf bei der Vorbereitung und Abfassung des schriftlichen Gutachtens geschulte und zuverlässige Hilfskräfte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter - insbesondere zu einzelnen Untersuchungen - heranziehen; die Mitwirkung geeigneter Hilfspersonen muss jedoch die volle persönliche Verantwortung des gerichtlich ernannten Sachverständigen wahren; innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen steht es im Ermessen des Sachverständigen, in welcher Art und Weise er sich die für die Begutachtung erforderlichen Kenntnisse verschafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1992 - 8 C 48.90 -, juris Rn. 9 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 407a Rn. 6 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 4 B 32.10

    Dienstunfall; Unfallausgleich; MdE; Gesamt-MdE; Anhaltspunkte für die ärztliche

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2012 - 5 K 25.09
    Gesundheitliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt sind unerheblich, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Änderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens "rechtlich unter Kontrolle zu halten"; bei Änderungen des Gesundheitszustandes nach der letzten Verwaltungsentscheidung bleibt es dem Beamten unbenommen, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2011 - 4 B 32.10 -, juris Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 LA 21.07 -, juris Rn. 5; Groepper/Tegethoff in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Januar 2012, § 35 BeamtVG Rn. 27).
  • VG Kassel, 24.05.2016 - 1 K 1730/14

    Dienstliches Gespräch als Dienstunfall mit Selbsttötung als weitere Unfallfolge

    Für die Unfallfürsorge ist grundsätzlich das Recht maßgeblich, welches im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich eine Neuregelung nicht ausdrücklich Rückwirkung beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 2 V 41/11, En. 8 juris; VG Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 1 K 1161/13, Rn. 24 - juris; VG Berlin Urteil vom 17. September 2012- 5 K 25.09, Rn. 12 juris; Jansen/Wesseling in: JuS 2009, 32, 37).
  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - 3 K 1320/15

    Dienstunfall, Dienstunfallfolgen, Nachmeldung, Kausalität, psychisch, Meldefrist,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 C 41/11, Rn. 8 - juris; VG Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2014- 1 K 1161/13, Rn. 24 - juris; VG Berlin, Urteil vom 17. September 2012- 5 K 25.09, Rn. 12 - juris; VG Kassel, Urteil vom 07. Dezember 2016 - 1 K 554/16.KS -, Rn. 17, juris.
  • VG Karlsruhe, 28.01.2015 - 4 K 1358/12

    Ausgleich nach Dienstunfall - Begriff: Grad der Schädigungsfolge

    Bei der Feststellung der nach dem Beamtenversorgungsrecht maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit fanden in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil die vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP) Berücksichtigung (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris; VG Berlin, Urt. v. 17.09.2012 - 5 K 25.09 - juris; s. auch Nr. 35.0.1 BeamtVG VwV; a. A. Bayer. VGH, Urt. v. 29.07.2010 - 3 B 09.659 - juris).
  • VG Kassel, 07.12.2016 - 1 K 554/16

    Meldefrist für nachträglich eingetretene Dienstunfallfolgen

    Für die Unfallfürsorge ist grundsätzlich das Recht maßgeblich, welches im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich eine Neuregelung nicht ausdrücklich Rückwirkung beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 -2 V 41/11, En. 8-juris; VG Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 1 K 1161/13, Rn. 24 - juris; VG Berlin Urteil vom 17. September 2012- 5 K 25.09, Rn. 12 -juris; Jansen/Wesseling in: JuS 2009, 32, 37).
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